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Fünf-Prozent-Hürde

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Fünf-Prozent-Hürde Artikel

Die Fünf-Prozent-Hürde ist die bekannteste und am meisten verbreitete Sperrklausel für Wahlen in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland Die Vielfalt der Parteienlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland, nicht zuletzt durch die Fusionierung der PDS, ist äußerst groß. Das Thema des Parteiensystems ist somit ein interessantes, facettenreiches Feld, indem es sich lohnt zu forschen und tiefer in die Materie einzutauchen....

Grundsatz

Damit eine Partei gemäß der Stimmverteilung Sitze zugeteilt bekommt, muss sie in der Regel mindestens fünf % der Stimmen auf sich vereinen. Dies betrifft allerdings nicht die Sitze, die einer Partei durch Direktwahl einzelner Kandidaten zugefallen sind, sondern lediglich die Stimmenverteilung aus der Verhältniswahl. Alle Stimmen, die für kleinere Parteien abgegeben werden verfallen exakt so, als wären sie ungültige Stimmen.

Von dieser Regel bestehen Ausnahmen, so werden beispielsweise Parteien nationaler Minderheiten in bestimmten Ländern und in dem Bund davon ausgenommen, um dem Minderheitenschutz gerecht zu werden. Ein Beispiel hierfür ist der Südschleswigsche Wählerverband in Schleswig-Holstein, der die dort ansässige dänische und friesische Minderheit repräsentiert. Außerdem kann eine Partei bei der Bundestagswahl unter Berücksichtigung ihrer Ergebnisse aus der Verhältniswahl in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate erringt (Grundmandatsklausel).

Sinn einer Sperrklausel dieser Art ist es, eine Konzentration der Sitzverteilung herbeizuführen, um stabile Mehrheiten zu fördern. Eingeführt wurde sie in Deutschland nach den Erfahrungen der Weimarer Republik, in der teilweise eine zweistellige Anzahl von Parteien in dem Parlament saß und es dadurch zunehmend erschwert worden war, eine tragfähige Regierungs-Koalition zu bilden. Die dadurch bedingte Situation trug mit dazu bei, dass die extremistischen Parteien am linken und insbesondere am rechten Rand der Gesellschaft verstärkten Zulauf erhielten und schließlich die Diktatur des Nationalsozialismus unter Adolf Hitler die erste deutsche Demokratie ablöste. Die verheerenden Folgen waren der Zweite Weltkrieg und der Völkermord an den europäischen Juden ("Holocaust").

Für den ersten Bundestag 1949 galt eine bundeslandweite Fünf-Prozent-Hürde. Am 25.06 1953 verabschiedete dann der deutsche Bundestag ein neues Bundeswahlgesetz, nachdem Parteien ca. dann in das Parlament Einzug halten, wenn sie mindestens fünf % der bundesweit abgegebenen Stimmen erlangt haben. Für die Bundestagswahl 1990 galt die Fünf-Prozent-Hürde wegen der besonderen Situation direkt nach der Wiedervereinigung getrennt für West- und Ostdeutschland.

Die Fünf-Prozent-Hürde ist nicht unumstritten. Viele kleinere Parteien halten sie für undemokratisch, unzeitgemäß und sogar verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat die Sperrklausel auf Bundesebene in seiner bisherigen Rechtsprechung jedoch für verfassungsgemäß erklärt, da es ein funktionsfähiges Parlament als ein höheres Gut ansah als die exakte Widerspiegelung des politischen Willens der Wähler. Bei Kommunalwahlen wurde die Fünf-Prozent-Hürde von einigen Verfassungsgerichten der Länder dagegen für unzulässig bzw. überprüfungspflichtig erklärt.

Es gibt die Möglichkeit für Regelungen, mit denen sowohl die Absicht der Stimmenkonzentration als auch die Absicht der Widerspiegelung des Wählerwillens erreicht würde. So könnte der Wähler etwa durch die Angabe einer Ersatzstimme festlegen, welche Partei seine Stimme bekommen soll, falls die von ihm bevorzugte Partei an der Sperrklausel scheitert, was aber das Wahlverfahren noch komplizierter gestalten würde.

Die umstrittenen Folgen der Sperrklausel würden möglicherweise an Bedeutung verlieren, wenn Elemente der direkten Demokratie auf Bundesebene eingeführt würden.

In anderen Staaten gelten andere Regelungen; in Israel zu dem Beispiel besteht keine Fünf-Prozent-Hürde, dadurch müssen die meisten Regierungen radikale bis fundamentalistische Kleinparteien mit aufnehmen, um die nötige Mehrheit in dem Parlament zu erreichen.

Buch-Tipp: Das System. Die Machenschaften der Macht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Man kann allen Rezensoren dieser Seite zu dem vorstehenden Buch ca. Recht geben und zustimmen. Dieses Buch ist für jeden politisch interessierten Menschen der heutigen Zeit einfach ein "Muss". Allerdings kommt nachdem Lesen die Frage auf, weshalb geht alles so weiter in diesem...

Rechtliche Grundlagen

Buch-Tipp: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland Manches ist für einen Laien nicht zu verstehen Das Buch liest sich sehr schnell, die meisten Kapitel sind gut geschrieben und nicht langweilig. Allerdings sind die Kapitel über das Regierungssystem an vielen Stellen nicht zu verstehen. Der Autor setzt viel voraus. Das verstehen ca. Politologie-Studenten. Solch ein Buch sollte aber auch für Laien...

Bundestagswahlen

§6 (Wahl nach Landeslisten), Absatz 6 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung vom 23.07 1999:

Bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden ca. Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 vom Hundert der in dem Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. Satz 1 findet auf die von Parteien nationaler Minderheiten eingereichten Listen keine Anwendung.

siehe: Bundestagswahlrecht

Buch-Tipp: Die Linkspartei. Zeitgemäße Idee oder Bündnis ohne Zukunft? Die Linkspartei - sozialdemokratisch? Ein großer Teil der inzwischen zahlreichen Veröffentlichungen zur PDS lässt sich in zwei Sorten scheiden. Während normativ orientierte Behandlungen das problematische Verhältnis zu dem demokratischen Verfassungsstaat herausstreichen, rücken rein parteiensoziologische Analysen die PDS häufig in die Nähe...

Landtagswahlen

Für die Landtagswahlen ist die Fünf-Prozent-Hürde in den jeweiligen Landeswahlgesetzen verankert. In den meisten Bundesländern bezieht sich die Fünf-Prozent-Hürde auf die gültigen Stimmen. Ca. in Hamburg und Berlin bezieht sie sich auf die abgegebenen Stimmen, so dass die Hürde effektiv etwas höher wird. In Bremen wird die Fünf-Prozent-Hürde in den zwei Wahlbereichen Bremen und Bremerhaven getrennt angewendet. Dies hatte bei Bürgerschaftswahl 2003 zur Folge, dass die DVU und die FDP in Bremerhaven in die Bürgerschaft einziehen konnten, obwohl landesweit keine fünf % der Stimmen erreicht wurden.

Buch-Tipp: Die Reformverhinderer. Parteien- und Beamtendiktatur in Deutschland Vater Staat frißt seine Kinder Rund 4,5 Millionen Beamte und beamtenähnliche Wesen in dem sogenannten `Öffentlichen Dienst} haben die Macht in dem Staat übernommen. Und sie formen ihn systematisch zu einem trägen, behäbigen Verwaltungs- und Selbstversorgungsapparat um. Niemand kann diesen fet-ten Riesen `Öffentlicher Dienst} noch bändigen - denn...

Kommunalwahlen

In den meisten Bundesländern wird die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen nicht mehr angewandt; in die Kreis- und Gemeinderäte können somit alle Parteien und Gruppierungen einziehen, die in – in Abhängigkeit vom Sitzzuteilungsverfahren – genug Stimmen erhalten um die faktische Sperrklausel zu überwinden. Bei den üblichen Größen von Kreis- und Gemeinderäten von ungefähr 20 bis 50 Personen sind dies zwischen ungefähr einem und zweieinhalb Prozent. In Bremen, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen gilt die Fünf-Prozent-Hürde allerdings auch bei Kommunalwahlen; in Rheinland-Pfalz und Berlin (Bezirksverordnetenversammlungen) gibt es eine Drei-Prozent-Hürde.

Buch-Tipp: Fischer Kompakt: Parteien. Eine Beschreibung zum Buch "Fischer Kompakt: Parteien. " finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet.

Siehe auch:

Buch-Tipp: Governance - Regieren in komplexen Regelsystemen. Eine Einführung Das Buch "Governance - Regieren in komplexen Regelsystemen. Eine Einführung" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch.

Weblinks


Für die Parteienfinanzierung gibt es eine 0,5%-Hürde


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